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Feuer-Tipps
Erfüllt mein Kaminofen oder Kamin die Ökodesign-Richtlinie 2022?
Per 1. Januar 2022 traten in allen 27 EU-Ländern die neuen Öko-Design-Richtlinien basierend auf der EU-Verordnung 2015/1185 in Kraft. Das gilt auch für die Schweiz, da die Schweiz in der EnEV (Energieeffizienz-Verordnung) und hinsichtlich Bauproduktegesetz auf die EU-Verordnungen abstellt.
Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist, die Umweltwirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges zu mindern. Die EU-Verordnungen legen die Mindestanforderungen an Festbrennstoff-Heizgeräte fest, die eingehalten werden müssen, damit diese Geräte auf dem europäischen Markt vertrieben werden können.
Die Ökodesign-Richtlinie trat per 1. Januar 2022 in Kraft. Somit hat die Richtlinie keinen Einfluss auf bereits installierte Kaminöfen oder Kaminanlagen mit Holzfeuerung mit Installationsdatum vor 31.12.2021. Jedoch müssen bereits installierte, ältere Feuerstätten grundsätzlich die länderspezifischen und regionalen Bestimmungen für die Nutzung von Heizgeräten einhalten. Fragen Sie dazu Ihren lokalen Attika-Fachhändler.
Per 1. Januar 2022 durfte ein Hersteller keine Feuerstätten mit Festbrennstoff mehr produzieren respektive Inverkehrbringen, welche die Ökodesign-Richtlinien nicht einhalten.
In Ausstellungen und Lagern von Fachhändler sind Modelle für Holzfeuerung verfügbar, die vor dem 1. Januar 2022 vom Hersteller an den Fachhändler geliefert wurden. Dürfen diese Modelle aufgrund der Ökodesign-Richtlinie noch beim Fachhändler gekauft und von ihm installiert werden? Ja, wenn die Feuerstätte die heutigen länderspezifischen Anforderungen wie beispielsweise in Deutschland BImSchV ll oder in der Schweiz LRV erfüllt.